Einstimmig fordert der Harsumer Gemeinderat in einer vom Bündnis für Borsum eingebrachten Resolution eine kurzfristige Sanierung mehrerer maroder Radwegstrecken im Gemeindegebiet. Zuständig ist jeweils die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Einfluss der Gemeinde ist begrenzt. Laut Text der Resolution soll Bürgermeister Marcel Litfin (parteilos) bei der Behörde nachdrücklich um eine „zügige Behebung der Radwegschäden“ bitten. Im Einzelnen geht es um die folgenden drei Abschnitte:

• Bundesstraße 494: In Höhe von Harsum ist der Radweg entlang der B 494 schon lange so kaputt, dass Radfahrerinnen und Radfahrer mit Schildern aufgefordert werden, abzusteigen und ihre Räder zu schieben. „Die wichtigen Radwege können wegen der Gefahrensituationen nur sehr eingeschränkt genutzt werden“, heißt es in der Resolution.
• Harsum – Klein Förste: Der Rad- und Fußweg an der Landesstraße zwischen Harsum und Klein Förste wird nicht nur von Sportlerinnen und Sportlern sowie anderen Besucherinnen und Besuchern des Sportplatzes im Wald genutzt. Der Weg sei auch für Bürgerinnen und Bürger wichtig, die vom Ortsteil Klein Förste in den Hauptort der Gemeinde wollen, heißt es – denn in Harsum gibt es die Schulen, Arbeitsplätze, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten. Ein Teilstück des Radweges wurde zwar im Zusammenhang mit dem Neubau der Kanal-brücke erneuert. Auf dem größten Teil der Wegstrecke sei ansonsten nur Bewuchs entfernt und punktuell Teer aufgebracht worden, berichtet Josef Stuke vom Bündnis, der sich seit Jahren für eine Verbesserung der Radwege einsetzt, unter anderem bei Ortsterminen mit dem Landtagsabgeordneten Markus Brinkmann und der Landesbehörde.
• Rautenberg – Hüddessum: Auf dem Radweg neben der Landesstraße von Rautenberg nach Hüddessum ist der Teer an mehreren Stellen „erheblich“ aufgebrochen, wie es im Resolutionstext heißt. Sie seien auch als Gefahrenstellen anzusehen. Betroffen ist der Weg vom Rautenberger Ortsausgang bis zum viel besuchten Sportplatz des Ortes. Seit Jahren weise ein Verkehrsschild auf die Schäden hin, gibt Stuke zu bedenken.

Im verabschiedeten Aufruf an die Behörde heißt es: „Sämtliche Sanierungen erfordern keine aufwendigen Planungen, sie sind daher relativ schnell umsetzbar.“ Die Schäden müssten auch im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht kurzfristig behoben werden.

(Quelle: Thomas Wedig, HiAZ 20.06.2024)